Büdenbender - Das ArchitektenhausMein Büdenbender
Empfehlungsprogramm

Teilnahmebedingungen

Version 1.2 · Stand 18.10.2026

Mit dem Empfehlungsprogramm bedankt sich Büdenbender bei allen, die Büdenbender im Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis weiterempfehlen. Diese Bedingungen regeln, wer teilnehmen kann, wann eine Empfehlung gilt und wann eine Prämie gezahlt wird.

1. Veranstalter

  1. (1)Veranstalter des Empfehlungsprogramms ist die Büdenbender Hausbau GmbH, Vorm Eichhölzchen 10, 57250 Netphen-Hainchen, Amtsgericht Siegen, HRB 3311 (im Folgenden „Büdenbender“).
  2. (2)Das Programm läuft über die Web-App „Mein Büdenbender“ unter mein.buedenbender-hausbau.de. Fragen zum Programm beantworten wir unter info@buedenbender-hausbau.de oder telefonisch unter 02737 9854-0.

2. Wer teilnehmen kann

  1. (1)Teilnehmen können volljährige, natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die ein Konto in Mein Büdenbender haben und diese Teilnahmebedingungen bestätigt haben (im Folgenden „Empfehlende“). Das können Bauherren und Hausbesitzer, Interessenten oder Freunde des Hauses sein.
  2. (2)Nicht teilnehmen können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Büdenbender, Hausberaterinnen und Hausberater sowie Handelsvertreter und sonstige Vertriebspartner, die für Büdenbender tätig sind.
  3. (3)Die Teilnahme ist kostenlos und an keinen Kauf gebunden. Jede Person darf nur ein Konto nutzen.

3. So funktioniert das Empfehlen

  1. (1)Jede empfehlende Person erhält in Mein Büdenbender einen persönlichen Empfehlungslink. Diesen Link gibt sie an Menschen weiter, die sich für ein eigenes Haus interessieren.
  2. (2)Empfehlende geben keine Daten anderer Personen ein. Wer den Link öffnet, meldet sich selbst bei Büdenbender und willigt selbst in die Kontaktaufnahme ein.
  3. (3)Der Link ist für den persönlichen Kreis gedacht. Nicht erlaubt sind insbesondere: Werbung an Personen, die damit nicht einverstanden sind (zum Beispiel Massen-E-Mails oder Nachrichten an Unbekannte), bezahlte Anzeigen, Gutschein- und Prämienportale sowie Auftritte, die den Eindruck erwecken, im Namen von Büdenbender zu sprechen. Für die Weitergabe des Links ist die empfehlende Person selbst verantwortlich.

4. Wann eine Empfehlung gültig ist

  1. (1)Eine Empfehlung ist gültig, wenn die empfohlene Person sich über den persönlichen Link der empfehlenden Person bei Büdenbender meldet und Büdenbender zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt war.
  2. (2)Als bekannt gilt eine Person, mit der Büdenbender bereits in einer laufenden Beratung steht, die bereits einen Vertrag mit Büdenbender geschlossen hat oder die schon über eine andere empfehlende Person gemeldet wurde. Es zählt die zeitlich erste gültige Meldung.
  3. (3)Nicht gültig sind Empfehlungen der eigenen Person sowie von Personen, die mit der empfehlenden Person in einem Haushalt leben.
  4. (4)Meldet sich eine empfohlene Person auf anderem Weg und nennt dabei die empfehlende Person, kann Büdenbender die Empfehlung anerkennen. Einen Anspruch darauf gibt es nicht.
  5. (5)Ob eine Empfehlung gültig ist, prüft und entscheidet Büdenbender. Den Stand sehen Empfehlende in Mein Büdenbender.

5. Die Prämie

  1. (1)Für jede gültige Empfehlung, die zu einem gebauten Haus führt, erhält die empfehlende Person eine Prämie von 1.000 Euro. Voraussetzung ist, dass die empfohlene Person mit Büdenbender einen Hausbauvertrag geschlossen hat und das fertige Haus an sie übergeben wurde.
  2. (2)Die Prämie wird mit der Hausübergabe fällig. Zur Auszahlung meldet sich das Büdenbender-Team bei der empfehlenden Person.
  3. (3)Je gebautem Haus wird die Prämie nur einmal gezahlt. Die Prämie ist nicht übertragbar und kann nicht gegen andere Leistungen eingetauscht werden.
  4. (4)Wird der Hausbauvertrag widerrufen, gekündigt oder rückabgewickelt, bevor das Haus übergeben ist, entsteht kein Anspruch auf die Prämie.
  5. (5)Prämien können steuerpflichtig sein. Um die Versteuerung kümmert sich die empfehlende Person selbst.

6. Kundenhaustag „Öffnen Sie Ihre Tür“

  1. (1)Wer bereits in einem Büdenbender-Haus wohnt, kann in Mein Büdenbender anbieten, das eigene Haus an einem Tag für Interessenten zu öffnen (Kundenhaustag). Das Angebot ist eine unverbindliche Interessensbekundung. Erst wenn Büdenbender den Tag mit der Gastgeberin oder dem Gastgeber abgestimmt und bestätigt hat, ist er vereinbart. Einen Anspruch auf die Durchführung gibt es nicht.
  2. (2)Büdenbender organisiert den Tag. In der Regel ist eine Hausberaterin oder ein Hausberater vor Ort. Das Hausrecht bleibt bei der Gastgeberin oder dem Gastgeber, die oder der berechtigt sein muss, Besucher ins Haus zu lassen.
  3. (3)Für jeden Kundenhaustag, der wie vereinbart stattgefunden hat, erhält die Gastgeberin oder der Gastgeber ein Dankeschön von 500 Euro. Abschnitt 5 Absatz 2 und 5 gilt entsprechend. Wird ein Tag abgesagt oder findet er nicht statt, entsteht kein Anspruch.
  4. (4)Besucher, die sich über den Besucher-Link des Kundenhaustags anmelden, zählen als Empfehlungen der Gastgeberin oder des Gastgebers. Führt eine solche Empfehlung zu einem gebauten Haus, gilt Abschnitt 5 zusätzlich.

7. Was Empfehlende sehen

  1. (1)Empfehlende sehen in Mein Büdenbender nur den Stand ihrer Empfehlungen, nie Namen, Wohnort oder Kontaktdaten der empfohlenen Personen.
  2. (2)Solange nur eine Empfehlung läuft, zeigt Mein Büdenbender nur die groben Stufen „Aktiv“, „Prämie auszahlbar“ und „Ausgezahlt“. Genauere Stufen wie „In Beratung“ oder „Vertrag“ erscheinen erst bei mehreren laufenden Empfehlungen oder wenn die empfohlene Person ausdrücklich eingewilligt hat. Diese Einwilligung kann sie jederzeit widerrufen.
  3. (3)Empfohlene Personen erfahren von Büdenbender nicht, wer sie empfohlen hat.
  4. (4)Wie Büdenbender personenbezogene Daten im Rahmen des Programms verarbeitet, steht in den Datenschutzhinweisen unter buedenbender-hausbau.de/datenschutz.

8. Pausieren, Sperren und Ausschluss

  1. (1)Büdenbender kann die Teilnahme pausieren oder eine empfehlende Person ausschließen, wenn sie gegen diese Bedingungen verstößt, insbesondere gegen Abschnitt 3 Absatz 3, oder falsche Angaben macht.
  2. (2)Bei einer Pause oder Sperre bleiben gültige Empfehlungen und bereits entstandene Prämien bestehen. Das gilt nicht für Empfehlungen, die durch Täuschung oder Manipulation zustande gekommen sind. Dafür bereits gezahlte Prämien kann Büdenbender zurückfordern.
  3. (3)Empfehlende können ihre Teilnahme jederzeit beenden, indem sie Büdenbender Bescheid geben. Bis dahin gültige Empfehlungen bleiben bestehen.

9. Änderung und Ende des Programms

  1. (1)Büdenbender kann das Programm und diese Bedingungen für die Zukunft ändern, unterbrechen oder beenden. Für Empfehlungen, die bis dahin gültig gemeldet wurden, gelten die Bedingungen in der Fassung zum Zeitpunkt der Meldung weiter.
  2. (2)Über eine neue Fassung informiert Mein Büdenbender. Wer danach weiter empfehlen möchte, bestätigt die neue Fassung in der App.

10. Haftung

  1. (1)Büdenbender haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Büdenbender nur bei Verletzung wesentlicher Pflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
  2. (2)Büdenbender bemüht sich um eine ständige Erreichbarkeit von Mein Büdenbender, kann diese aber nicht garantieren.

11. Schlussbestimmungen

  1. (1)Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. (2)Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.